NutriLock™ ist verordnungsfähig!
- Gemäß Arzneimittel-Richtlinie, Anlage V -
NutriLock™ ist verordnungsfähig!
Gemäß Arzneimittel-Richtlinie, Anlage V
NutriLock™ ist als Medizinprodukt zugelassen und für alle Patient:innen, unabhängig vom Alter oder Erkrankung, anwendbar.
Die formlose Erstattung greift bei Patient:innen in folgender Situation:
Für parenteral ernährte Patient:innen, Patient:innen ab dem 18. Lebensjahr und Patient:innen ohne malignen Grunderkrankungen oder mit katheterassoziierten Blutstrominfektionen (CRBSI).
Erhältlich in:
10 x 3 mL NutriLock™ Ampullen – PZN 15300972